Die Datenschutzverstöße beim VfB Stuttgart sind erheblich und führen zu einem Bußgeldverfahren

Wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für Baden-Württemberg Stefan Brink nun in einer Pressemeldung bekannt gab, sind die Datenschutzverstöße bei Fußballbundesligisten erheblich und veranlassen diesen dazu, ein Bußgeldverfahren zu eröffnen.“

Nach mehreren Monaten schließt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Stefan Brink das Prüfverfahren beim VfB Stuttgart 1893 e.V. und der VfB Stuttgart 1893 AG ab und eröffnet ein Bußgeldverfahren gegen die VfB Stuttgart 1893 AG. Geprüft wurden die Datenverarbeitungen in Verein und AG rund um die Mitgliederversammlung zur Entscheidung über die Ausgliederung der Profifußballabteilung im Jahr 2017, sowie einzelne Datentransfers an einen externen Dienstleister der VfB Stuttgart 1893 AG im Jahr 2018 und Fragen zur aktuellen Umsetzung der geltenden Rechtslage unter der DSGVO. Nach intensiver Prüfung der vom VfB Stuttgart zur Klärung des Sachverhaltes vorgelegten Unterlagen und Gesprächen mit den Verantwortlichen ist festzustellen, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Datenschutz-Verstöße der VfB Stuttgart 1893 AG vorliegen, welche die Einleitung eines Bußgeldverfahrens geboten erscheinen lassen. Dem Landesbeauftragten stehen bei Datenschutzverstößen sämtliche Abhilfebefugnisse nach Art. 58 Abs. 2 DS-GVO zur Verfügung, zu denen auch ein Bußgeldverfahren gehört.

Den kompletten Text zur Stellungnahme des LfDI können Sie hier nachlesen – Link zur Webseite des LfDI

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