Bußgeldberechnung in Dänemark

Die dänische Datenschutzaufsicht hat ein eigenes Berechnungsmodell für Bußgelder bei Verstößen gegen die DS-GVO veröffentlicht. Die mehr als 20 Seiten umfassende Leitlinie ist im Vergleich zum deutschen Berechnungsmodell, welches Ende 2019 von der DSK veröffentlicht wurde, detaillierter aufgebaut. So erfolgt die Berechnung des Bußgeldes im Kern auf Basis von fünf Schritten:

1. Ermittlung des Grundbetrages,

2. Anpassung des Grundbetrages anhand des konkreten Verstoßes,

3. Erschwerende oder mildernde Elemente,

4. Anpassung an den jeweiligen Höchstrahmen,

5. Berücksichtigung der Zahlungsfähigkeit.

Im Vergleich zum Modell der DSK ist insbesondere der letzte Schritt hervorzuheben: Auf Antrag des Unternehmens kann die Zahlungsfähigkeit bei der Bemessung des Bußgeld berücksichtigt werden. In diesem Fall muss das Unternehmen neben detallierten Finanzdaten eine Prognose für die zukünftige Unternehmensentwicklung vorlegen sowie den Nachweis erbringen, dass das Bußgeld zu einer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens führen würde. Es bleibt nun abzuwarten und zu beobachten, wie sich das Modell in der Praxis bewährt.

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