Cookies – ab 1. Dezember alles neu?!

In wenigen Tagen tritt das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft. Es regelt Themen wie das Fernmeldegeheimnis, Abhörverbote und das Digitale Erbe – aber auch den Umgang mit Cookies. Dabei geht es dem TTDSG nicht um den Schutz personenbezogener Daten, sondern – in der Folge der EU Cookie-Richtlinie – um den Schutz der Privatsphäre. „Die Privatsphäre muss auch in der digitalen Welt geschützt werden.“ (Bundeswirtschaftsminister Altmeier nach der Verabschiedung des Gesetzes)

Cookies und Tracking brauchen eine ausdrückliche Einwilligung

Bei Zugriffen auf die Endeinrichtung des Endnutzers ist ab dem 1. Dezember 2021 eine Einwilligung erforderlich. So formuliert es das neue TTDSG. Eine Endeinrichtung ist in diesem Zusammenhang alles, was mit dem Internet verbunden ist – bis hin zu Smarthome Anwendungen von Alarmsystemen und Kühlschränken. Für Webseitenbetreiber bedeutet dies: Sie brauchen für Cookies, Tracking und Co. eine echte Einwilligung!

Nicht nur bei personenbezogenen Daten!

Dem neuen TTDSG geht es um den Schutz der Privatsphäre, nicht den Schutz personenbezogener Daten! Demzufolge ist für das Erfordernis der Einwilligung nach TTDSG ohne Belang, ob bei dem Zugriff auf die Endeinrichtung personenbezogene Daten betroffen sind oder nicht. Und es geht um alle Techniken, mit denen auf die Endeinrichtung zugegriffen wird – also beispielsweise auch das Browser Fingerprinting.

Unser Seminarangebot hierzu lautet: TTDSG – ein neues Gesetz und seine Folgen

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