Mißbrauchsmasche
Die Betroffenenrechte aus den Artikel 15 bis 22 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) regeln die Rechte von betroffenen Menschen. In diesen Artikeln wurden wichtige und wertvolle Grundrechte zugunsten von Menschen in Europa niedergeschrieben, die durch die DS-GVO geschützt werden sollen. Dies sind im Wesentlichen das Auskunftsrecht, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, und das Widerspruchsrecht.
In letzter Zeit, so berichtet auch die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V., werden diese Betroffenenrechte verstärkt dazu genutzt, Unternehmen mithilfe einer juristischen Drohkulisse zu Geldzahlungen zu bewegen. Folgendes Vorgehen wird hierzu gerne genutzt:
Über eine Kontaktaufnahme mittels Kontaktformular oder Email werden kurze Kundenanfragen an ein Unternehmen übermittelt. Das Unternehmen versucht über die angegebenen Daten mit dem potentiellen Kunden in Kontakt zu kommen, was in der Regel nicht funktioniert. Nach einer gewissen Zeit nutzt dieser Kunde sein Auskunftsrecht und bittet um Auskunft zu seinen gespeicherten Daten und verlangt zusätzlich die Löschung der Daten.
Häufiger Fehler der Unternehmen
Viele Unternehmen gehen bei diesem Fall einen falschen Weg, z.B.
- sie löschen die Daten und reagieren nicht auf das Auskunftsersuchen
- sie reagieren nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit
- sie geben falsche Auskünfte, z.B. das gar keine Daten gespeichert seien
- sie reagieren gar nicht
Dieses fehlerhafte Handeln führt dazu, dass man grundsätzlich gegen den vorgeschriebenen Umgang mit den Betroffenenrechten verstößt und sich hieraus für den Geschädigten ein Schadensersatzanspruch ableiten lässt. In dem beschriebenen Sachverhalt wäre dies der unsachgemäße Umgang mit dem Auskunftsrecht von Betroffenen.
Der sogenannte Kunde zeigt den Unternehmen nun den möglichen Schadenersatzanspruch (den er selbstverständlich geltend machen würde) und natürlich die sich hieraus ergebenden Anwalts- sowie Gerichtskosten auf. Als Alternative schlägt der Kunde einen finanziellen Vergleich vor, der vermeintlich günstiger sein soll. Die Forderungen bewegen sich in der Regel im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich.
Nun kommt es häufig dazu, dass Unternehmen die Zeit und den Ärger mit einkalkulieren und tatsächlich überlegen, diese Geldforderung zu begleichen, zumal sie nachweislich gegen Betroffenenrechte verstoßen haben.
Lerneffekt für Unternehmen!
Unternehmen sind jetzt dazu aufgefordert, ihre Prozesse zu hinterfragen und neu aufzustellen. Eine gute Organisation schützt vor falschen „Kunden“ und möglichen Schadensersatzforderungen.
Im Rahmen unseres Kompakt-Seminars „Betroffenenrechte und Informationspflichten“ am 1. Juni 2021 erfahren Sie, welche Fehler man machen kann und wie man richtig mit Betroffenenanfragen umgehen kann. Ausführlicher informieren wir Sie zu diesem Thema im Rahmen unseres Seminars Betroffenenrechte aus Unternehmersicht!
Das ist Ihnen zu spät? Sie benötigen kurzfristig Informationen? Dann nutzen Sie doch unsere Datenschutzsprechstunde!!!!!!!