Wie im Handelsblatt vom 13.4.2021 berichtet wird, intensivieren die Aufsichtsbehörden die Ermittlungen wegen möglicher US-Cloud-Nutzung. Firmen laufen Gefahr, durch die Nutzung von US-Cloud-Anbietern gegen EU-Recht zu verstoßen. Hohe Bußgelder können drohen.
Hintergrund:
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Deutschland wollen Unternehmen jetzt bundesweit wegen der Nutzung von US-Clouddiensten wie Amazon, Microsoft, Google ins Visier nehmen. Da mit dem sogenannten „Schrems-II-Urteil“ die Rechtslage grundsätzlich geklärt ist, sind deutsche Firmen seit Mitte 2020 in der Pflicht, ihre Datentransfers, z.B. im Rahmen von Auftragsverarbeitungen, zu prüfen.
Ob eine Lösung aus dem gegenwärtigen Dilemma gefunden wird, scheint indes ungewiss. Um den Datenaustausch mit den USA auf eine solide Grundlage zu stellen, hat die EU nun schon zwei Mal versucht, ein Abkommen mit den USA über die Rahmenbedingungen abzuschließen: zuerst das Safe-Harbor-Abkommen und nur vier Monate nach dessen Scheitern vor dem EuGH das Privacy Shield, das ebenso scheiterte.