Wie der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) auf seiner Webseite mitteilt, wurde gegen die Facebook Ireland Ltd. ein Verfahren eröffnet.
Hintergrund sind die aktualisierten Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie von WhatsApp, mit denen die Nutzer seit Anfang des Jahres konfrontiert werden. Diese werden aufgefordert, den neuen Bestimmungen bis spätestens Mitte Mai zuzustimmen. Andernfalls können sie WhatsApp nicht mehr nutzen. Die WhatsApp-Bestimmungen enthalten umfangreiche Passagen, mit denen das Recht eingeräumt werden soll, Daten der Nutzer mit anderen Facebook-Unternehmen zu teilen. Auch Facebooks Datenschutzrichtlinie selbst sieht eine allgemeine unternehmensübergreifende Nutzung und Auswertung von Daten verbundener Unternehmen vor.
Der HmbBfDI befürchtet, dass WhatsApp mit den neuen Bestimmungen neben den bereits bestehenden Austauschmöglichkeiten mit Facebook für die Bereiche Produktverbesserung, Analyse, Network/Security künftig weitere für Marketingzwecke und Direktwerbung schafft. Es bleibt weiterhin undurchsichtig, was mit den Daten der Nutzer von WhatsApp passiert.
Den vollständigen Text der Pressemeldung können Sie unter https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2021/04/2021-04-13-facebook einsehen.
Sollten Sie facebook oder WhatsApp betrieblich nutzen, dann wäre in diesem Fall zu prüfen, ob diese Dienste Ihre Auftragsverarbeiter sind oder im Rahmen gemeinsamer Verantwortlichkeiten genutzt werden. Hierzu sind einige inhaltliche Aspekte zu beachten – informieren Sie sich zu diesem Thema im Rahmen unseres Seminars Auftragsverarbeitung im Sinne derDS-GVO