

Datenschutzwissen KOMPAKT – Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) kompakt erklärt
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Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) kompakt erklärt
Art. 35 DSGVO beschreibt die Datenschutz-Folgenabschätzung und deren Erfordernis. Diese ist eine in bestimmten Fällen vorgeschriebene, strukturierte Risikoanalyse zur Vorabbewertung der möglichen Folgen von Datenverarbeitungsvorgängen, die der Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts vorzunehmen hat. Die DSFA ist in der Vorordnung abstrakt formuliert worden und bedarf einer Erläuterung. Unsere Expertin für diverse Datenschutzthemen, Evelyn Seiffert, informiert im Rahmen dieser Kompaktschulung, über die Strukturen einer DSFA und wann sie durchgeführt werden muss.
Im Rahmen unseres Seminars werden folgende Themen erörtert:
- DSFA – Was ist das und wann muss sie durchgeführt werden?
- Welche rechtlichen Vorgaben werden durch die DS-GVO gemacht?
- Was ist eine Schwellwertanalyse?
- Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Blacklist“?
- Welche Methoden der Durchführung von DSFA gibt es?
- Beispiele aus der Praxis
- Fragen und Antworten
Durch Verabschiedung der DSGVO, die seit dem 25.05.2018 anwendbares Datenschutzrecht in den Staaten der europäischen Union ist, wurden einige neue gesetzliche Anforderungen eingeführt. Mittlerweile konnten erste Erfahrungen mit den Regeln gemacht und erprobt werden. Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben darüber hinaus Leitlinien veröffentlicht. Zahlreiche praxisnahe Beispiele helfen bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben.
Datenschutzwissen KOMPAKT ist die neue Fortbildungsreihe der DigiBizS Academy zu wesentlichen Themen im Bereich Datenschutz. Sie bietet Datenschutzbeauftragten, Geschäftsführern, Unternehmern, Betriebsräten und am Datenschutz interessierten Personen regelmäßig die Möglichkeit, sich mit den wesentlichen Inhalten zum Thema Datenschutz.
Ein weiteres Seminar zu dem Thema Datenschutzwissen KOMPAKT „Das Standarddatenschutzmodell (SDM) verständlich erklärt!“ finden Sie hier: https://www.digibizs-academy.com/seminarangebot/datenschutz-ds-gvo/
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Referent
Alexander Forssman
Alexander Forssman ist Industriekaufmann und Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten IT- & Internetrecht, Datenschutz und eCommerce sowie Gesellschaftsrecht und Verhandlungsmanagement. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in München und New York arbeitete Herr Forssman zunächst als Assistent des Vorstandes in einem Versicherungskonzern und wechselte dann zu einem international tätigen Softwareunternehmen, in dem er verschiedene Positionen (zuletzt: „Vice President & General Counsel“) bekleidete. Seit nunmehr über einem Jahrzehnt begleitet er als Rechtsanwalt etablierte Unternehmen ebenso wie Startups bei Themen wie Datenschutz, eCommerce, Social Media und Compliance und hilft, festgefahrene Verhandlungen zum Erfolg zu führen. Alexander Forssman ist Dozent zu verschiedenen Fachthemen und Lehrbeauftragter der Hochschule Aalen (IT-Recht) sowie der Hochschule der Bayerischen Wirtschaft (Cyber-Security).