

TTDSG – ein neues Gesetz und seine Folgen
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Was ist das TTDSG?
Die Abkürzung TTDSG steht für das sogenannte Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz und soll die zum Teil komplexe Regelungsstruktur der bereichsspezifischen Datenschutzregeln aus dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) zusammenführen.
Es umfasst Themen wie das Fernmeldegeheimnis, Abhörverbote, den Umgang mit Cookies oder die Rechte von Erben des Endnutzers von Telekommunikationsdiensten oder Telemedien. Durch das TTDSG sind, wie auch bei der ePrivacy-Richtlinie, alle im Wege der Nutzung von Telemedien- und Telekommunikationsdiensten erhobenen Informationen erfasst, nicht nur personenbezogene Daten. Das TTDSG trat am 1.12.2021 in Kraft und bedeutet zum Teil gravierende Veränderungen für den Bereich Web-Marketing (Tracking, Cookies etc.).
Was ändert sich durch das TTDSG?
Im neuen Gesetz werden unter anderem folgende Bereiche geregelt:
- Die Parallelität zwischen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Telemedien-Gesetz (TMG) wird aufgehoben
- Regelungen zu den sogenannten Cookies werden neu formuliert
- Das Tracken von Nutzerdaten wird beschrieben
- Definition des Begriffs „Endeinrichtung“
- Regelungen zu der Verarbeitung von Verkehrsdaten
- Auskunftsverfahren bei Bestands- und Nutzungsdaten
- Strafen und Bußgelder bei Nichteinhaltung der neuen gesetzlichen Regelungen
Seminarinhalt
Unser Experte im Seminar gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über das neue Gesetz und dessen Anwendung. Ganz besonders werden im Rahmen der Live-Online-Schulung die neuen Anforderungen an das Marketing und die Webpräsenzen beleuchtet.
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Referent
Alexander Forssman
Alexander Forssman ist Industriekaufmann und Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten IT- & Internetrecht, Datenschutz und eCommerce sowie Gesellschaftsrecht und Verhandlungsmanagement. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in München und New York arbeitete Herr Forssman zunächst als Assistent des Vorstandes in einem Versicherungskonzern und wechselte dann zu einem international tätigen Softwareunternehmen, in dem er verschiedene Positionen (zuletzt: „Vice President & General Counsel“) bekleidete. Seit nunmehr über einem Jahrzehnt begleitet er als Rechtsanwalt etablierte Unternehmen ebenso wie Startups bei Themen wie Datenschutz, eCommerce, Social Media und Compliance und hilft, festgefahrene Verhandlungen zum Erfolg zu führen. Alexander Forssman ist Dozent zu verschiedenen Fachthemen und Lehrbeauftragter der Hochschule Aalen (IT-Recht) sowie der Hochschule der Bayerischen Wirtschaft (Cyber-Security).