Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass Großbritannien ein Schutzniveau für aus der Europäischen Union übermittelte personenbezogene Daten gewährleistet, das der Sache nach dem durch die Verordnung (EU) 2016/679 garantierten Schutzniveau gleichwertig ist. Daher sollte in Anbetracht der Feststellungen dieses Beschlusses beschlossen werden, dass das Vereinigte Königreich ein angemessenes Schutzniveau im Sinne von DE 105 DE Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679 gemäß seiner Auslegung im Lichte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewährleistet.
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