Transfer von Daten in die USA

Das BayLDA hat sich aktuell mit dem Transfer von Daten in die USA befassen müssen. Ausgangspunkt hierfür war die Beschwerde eines Betroffenen gegen die potentielle Datenübermittlung in die USA. In dem bewerteten Vorgang wurde der Newsletteranbieter Mailchimp durch das FOGS Magazin zum Versand von Newslettern genutzt. Für den Versand der Newsletter wurden Mailchimp Mailadressen zur Verfügung gestellt, die in den USA für den Newsletterversand verarbeitet wurden. Die Verarbeitung der Mailadressen erfolgte auf Basis von Standardvertragsklauseln (SCC).

Das BayLDA als zuständige Aufsichtsbehörde  hat nun nicht entscheiden, dass die Verwendung von Mailchimp grundsätzlich datenschutzrechtlich unzulässig ist. Nach Ansicht des BayLDA hätte aber – in der Folge des Schrems II-Urteils – geprüft werden müssen, ob nicht zusätzliche Massnahmen notwendig sind. Diese unterlassene Prüfung stelle bereits einen Datenschutzverstoß dar.

Die Aufsichtsbehörde sah allerdings von der Verhängung einer Geldbuße u.a. deshalb ab, da es sich nur um einige wenige Fälle der Datenübermittlung gehandelt hatte. Zudem hatte der Verantwortliche erklärt, mit sofortiger Wirkung auf die Verwendung von Mailchimp zu verzichten.

Fundstelle zur Entscheidung des BayLDA vom 15. März 2021 zu Mailchimp:

https://gdprhub.eu/index.php?title=BayLDA_-_LDA-1085.1-12159/20-IDV

Unser Seminarangebot für Sie zu diesem Thema: https://www.digibizs-academy.com/event/datentransfer-in-die-usa/

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