Werbeanruf trotz Widerruf der Einwilligung führt in Belgien zu einen empfindlichen Bußgeld
Was ist passiert?
Beklagt wurde eine Werbeagentur, die werdenden Müttern im Rahmen von Marketingaktionen Geschenkboxen mit Produktproben, Rabattcoupons und ähnliches zusendet. Die Inhalte werden von werbenden Unternehmen gestellt und die Werbeagentur übernimmt die Verteilung an werdende Mütter. Hierzu hat die Werbeagentur diverse personenbezogene Daten von werdenden Müttern gesammlet (z.B. Name, die postalische und E-Mail-Adresse der Mutter sowie der Name, der Geburtstag und das Geschlecht des Kindes). Die Einwilligung der Empfänger in diese Übermittlung und in anschließende Werbemaßnahmen durch die Dritten wurde dafür im Vorfeld von der Werbeagentur eingeholt.
Eine Betroffene reichte Beschwerde bei der belgischen Datenschutzbehörde ein, da sie, obwohl sie ihre zuvor erteilte Einwilligung widerrufen hatte, dennoch weiterhin Werbeanrufe von Dritten erhielt, die mit Informationen durch die Werbeagentur versorgt wurden.
Quelle der Information: https://www.autoriteprotectiondonnees.be/publications/decision-quant-au-fond-n-04-2021.pdf